Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, mit dem Ziel, den Tauchsport möglichst gefahrlos ausüben zu können.
Die meisten Tauchschulen und Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, bevor sie einen Sportler zu einem Tauchkurs zulassen,
dies gilt ebenfalls für viele Tauchbasen in aller Welt.
Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse
geltend zu machen.
Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die
Gesundheit bestätigen.
Damit geht das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten zurückfordern
oder ggfs. auch eine Lebensversicherung nicht auszahlen.
Eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen gibt es für den Tauchsport in Deutschland nicht,
jedoch sollte es im Interesse jedes Tauchers liegen, mögliche Risiken im Vorfeld abzuklären.
Für die Ausübung des Tauchsports ist generell eine gute körperliche und seelische Verfassung erforderlich.
Im Vorfeld der eigentlichen Untersuchung werden mit einem Fragebogen zur Anamnese (Vorgeschichte) folgende Punkte abgeklärt (insbesondere bedeutsam bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Vorerkrankungen):
- Ist der/die Patient/in rein körperlich fähig längere Strecken zu schwimmen?
- Kann der/die Patient/in angemessen und klar mit Mitmenschen kommunizieren?
- Weist er/sie den nötigen Grad an Reife und Verantwortungsgefühl für sich und andere (Tauchpartner/Buddy) auf?
- Gibt es Gründe, warum eine plötzliche Bewusstseinstrübung oder Orientierungsstörung zu erwarten ist?
- Gibt es Gründe, dass plötzliche Panikattacken mit unvorhersehbaren Reaktionen entstehen könnten?
- Gibt es körperliche Ursachen, die ein so genanntes Barotrauma (Unfälle durch Druckveränderungen) begünstigen könnten?
- Könnten bestimmte Medikamente oder Drogen/Suchtmittel eine Beeinträchtigung der Tauchtauglichkeit darstellen, bzw. zu einer Bewusstseinstrübung führen?
- Hat der/die Patient/in eine Krankheit oder besondere Veranlagung, die durch das Tauchen verschlimmert werden kann?
Im Anschluss werden neben dem Allgemeinzustand hauptsächlich folgende Bereiche gründlich untersucht:
- Herz und der Kreislauf (Blutdruck, Puls , Auskultation der Herztöne und Durchführung eines EKG).
- Lunge (Auskultation, Durchführung einer Lungenfunktionsuntersuchung).
- Ohren und die Nebenhöhlen (hier wird unter anderem auch die Fähigkeit zum Druckausgleich getestet).
- Leistungsfähigkeit (Durchführung eines Belastungs-EKG ab dem 40. Lebensjahr und bei Vorerkrankungen).
- Abhängig vom Alter, dem Gesamtzustand und den Untersuchungsbefunden können weitere Untersuchungen wie ein Ultraschall des Herzens durch einen Kardiologen, eine Röntgenuntersuchung der Lunge oder auch spezielle Blutuntersuchungen notwendig werden. Dies gilt auch für stark übergewichtige Personen, da in diesem Falle die Tauchtauglichkeit generell eingeschränkt sein kann.
- Kinder sind generell (und dann auch nur eingeschränkt) erst ab dem 8.-12. Lebensjahr tauchtauglich.
Wiederholungsuntersuchung(-en):
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte nach zwei, spätestens jedoch nach drei Jahren wiederholt werden. Vor dem 18., sowie ab dem 40. Lebensjahr sind jährliche Untersuchungen erforderlich, ab dem 40. Lebensjahr immer mit Durchführung eines Belastungs-EKG.
Auch nach einem Tauchunfall (Barotrauma, Dekompressionskrankheit) sollte die Tauchtauglichkeit erneut von einem Tauchmediziner beurteilt werden.
Richtlinien und Anforderungen
In Deutschland werden die Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung, sowie die Ausbildung zur Befähigung zur Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durch die Gesellschaft für Tauch-und Überdruckmedizin (GTÜM) herausgegeben.
Frau Dr. Gensler hat neben der Zusatzbezeichnung Sportmedizin auch spezielle Kenntnisse aus dem Bereich Tauchmedizin erworben und verfügt über die erforderliche Qualifikation zur Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen.
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